Verkaufsbedingungen
1. Zahlungen an Handelsvertreter sind unzulässig. Die Verrechnung erfolgt bei Lieferung.
2. Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen einen Wechsel als Deckung bis
zur Bezahlung des Betrages zu übergeben.
3. Für den Fall der nicht pünktlichen Zahlung sind Verzugszinsen zu vergüten, die
vereinbarungsgemäß 1% pro Monat zu betragen haben.
4. Bei nicht pünktlicher Zahlung zweier Raten tritt - unbeschadet des dem Verkaüfer
zustehenden Rücktrittrechtes vom Vertrage - Terminverlust ein und wird der ganze Betrag
sofort fällig. Die sofortige Fälligkeit tritt auch bei Annahmeverweigerung der gelieferten Ware ein.
5. Bis zur völligen Bezahlung der Waren bleiben dieselben Eigentum des Verkäufers und darf der Käufer
dieselben weder verkaufen, noch verpfänden, verschenken, wegführen oder anderwertig über dieselben vervügen.
6. Die Zustellung der Anhänger erfolgt kostenlos.
7. Die Preise sind erstellt auf der Grundlage der heute gültigen Materialpreise, Löhne und Abgaben. Tritt eine Änderung
dieser Grundlagen ein, dann behalten wir uns die dafür erforderliche Preiskorrektur vor.
8. Die Lieferung hat nach Tunlichkeit ehestens zu geschehen. Fristüberschreitungen berechtigen den Käufer weder zum
Rücktritt, noch zur Geltendmachung von Schaddenersatzansprüchen.
9. Mündliche Vereinbarungen und Versprechen, Vorbehalte oder dgl. sind ungültig. Für den vorliegenden Vertrag
gilt Schrriftlichkeit als vereinbart.
10. In Streitfällen unterwerfeen sich beide Teile dem Bezirksgericht Zisterdorf.
11. Vorliegender Besteellschein ist für den Käufer rechtsverbindlich.
12. Provisionsansprüche von Vermittlern können nur dann geltend gemacht werden, wenn dieselben bei Kaufabschluß
unmittelbar dabei waren und den Verkaufsschein mitunterschrieben haben.